AGB
1) Mindestalter/ Führerschein
Der Mieter sowie jeder Fahrer müssen mindestens 20 Jahre alt sein. Grundsätzlich ist ein Führerschein der bisherigen Klasse 3 oder einer vergleichbaren EU-Klasse erforderlich, der seit mindestens 2 Jahren gültig ist. Ein internationaler Führerschein wird nur in Verbindung mit einem entsprechenden von einer staatlichen Stelle ausgegebenen Identitätsnachweis als Personaldokument in Form eines amtlichen Lichtbildausweises akzeptiert.

2) Zusatzfahrer
Zusatzfahrer können nach Vereinbarung in den Mietvertrag einbezogen werden. Der Mieter ist nicht berechtigt, das Fahrzeug entgeltlich oder leihweise an eine dritte Person zu überlassen, die nicht im Mietvertrag aufgeführt wurde. Die gilt auch auch bei kurzfristiger Überlassung. Der Mieter hat das Handeln des jeweiligen Fahrers wie eigenes zu vertreten.

3) Fahrzeuge
Die Fahrzeugmodelle des Vermieters sind in Kategorien eingeteilt. Reservierungen erfolgen nur nach diesen Fahrzeuggruppen und nicht nach bestimmten Fahrzeugtypen oder Modellen. Nur nach diesen können Reservierungen bestätigt werden. Für einzelne Ausstattungsdetails ist keine Zusage möglich. Alle Fahrzeuge sind mit werbewirksamen Aufklebern der Firma Hässliches Entlein Autovermietung versehen. Sollten die Aufkleber vom Mieter/Fahrer entfernt werden liegt ein Eingriff in das Eigentum des Vermieters vor durch welchen dem Vermieter ein Schaden entsteht. Dieser Schaden wird dem Vermieter ersetzt, in dem der doppelte Mietpreis des gesamten Mietzeitraums , sowie die Kosten für die Wiederherstellung der Werbeaufkleber berechnet wird.

4) Reservierung/ Stornierung/ Änderung
Bei Reservierung ist eine Anzahlung von 50 % des Mietpreises zu leisten. Die Anzahlung kann in Bar oder wahlweise durch Hinterlegung einer Kreditkarte vorgenommen werden.

Stornierung bzw. Änderung Ihrer Reservierung können Sie unter Angabe Ihrer Reservierungsnummer telefonisch vornehmen. Bei Stornierung bis vier Wochen vor Mietbeginn wird eine Verwaltungspauschale von 25,00 € fällig. Bei einer Stornierung zwischen vier und zwei Wochen vor Mietbeginn sind 25 % des Mietpreises fällig mindestens jedoch 25 €. Bei einer Stornierung zwischen zwei Wochen und bis einschließlich drei Tagen vor Mietbeginn sind 50 % des Mietpreises fällig, mindestens jedoch 25 €. Ab dem zweiten Tag vor Mietbeginn ist eine Stornierung nicht mehr möglich und der Mietpreis wird vollumfänglich fällig. Die Stornogebühr wird entweder mit der Baranzahlung verrechnet oder bei Kreditkartenhinterlegung wird die Kreditkarte belastet.

Bei fehlender Stornierung und Nicht-Abholung des Fahrzeugs wird der Mietpreis in voller Höhe berechnet.

Stornierung bzw. Änderung Ihrer Reservierung können Sie unter Angabe Ihrer Reservierungsnummer telefonisch vornehmen.

5) Mietpreis
Die Berechnung erfolgt nach Zeit, und zwar jeweils pro angefangenem Zeitraum. Für jeden vollen oder begonnenen 24-Stunden-Zeitraum ab Mietbeginn wird ein Miettag zugrunde gelegt. Die Kosten für Wartung, Verschleißreparaturen und die Kfz.-Haftpflicht-Versicherung sind im Basispreis enthalten. Der Mietpreis beinhaltet eine Haftungsbeschränkung auf EUR 1500,00 für alle Kasko-Schäden und 250 Kilometer. Die Haftungsbeschränkung entfällt soweit der Mieter/Fahrer gegen Ziffer 13 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstößt.

6) Fahrzeugabholung
Die Fahrzeugabholung und -rückgabe ist nur während der entsprechenden Öffnungszeiten möglich. Bei Fahrzeugabholung sind mitzubringen: ·

  • Ein gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheiningung
  • Ein gültiger Führerschein
  • Eine bei der Reservierung angegebene gültige Kreditkarte, oder eine Barkaution in Höhe des Mietpreises, mindestens jedoch 300 €

7) Fahrzeugrückgabe
Die Fahrzeugabholung und -rückgabe ist nur während der Öffnungszeiten möglich. Der Mietvertrag endet zum vereinbarten Zeitpunkt und kann im Rahmen dieses Mietvertrages nur mit vorheriger Zustimmung verlängert werden, sofern der Mieter die Verlängerung rechtzeitig bekannt gibt. Sofern nicht anders vereinbart, wird jeder Tag der Verlängerung zum Tagespreis abgerechnet.

8) Zahlungsweise
Der Inhaber der bei der Reservierung angegebenen Kreditkarte ist automatisch Mieter und 1. Fahrer und muss bei Abholung des Fahrzeuges die angegebene Kreditkarte in der Station vorlegen. Bei Abholung des Fahrzeuges wird die Kaution der Kreditkarte belastet. Der Mietpreis ist in Bar oder per EC Karte entrichten.

9) Nutzungsbeschränkung
Dem Mieter ist es untersagt, das Fahrzeug zu motorsportlichen Veranstaltungen, zu Testzwecken, zur gewerblichen Personen- oder Güterfernverkehrsbeförderung sowie zu sonstigen rechtswidrigen Zwecken, auch soweit sie nur nach dem Recht des Tatorts verbunden sind, zu benutzen. Eine gewerbliche Nutzung, z. B. für Kurierfahrten o. ä., ist nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung des Vermieters erlaubt. Für nicht angemeldete gewerbliche Nutzung behält sich der Vermieter vor, den Mietpreis rückwirkend für den gesamten Mietzeitraum zu verdoppeln.

10) Anzeigepflicht
Bei Unfällen hat der Mieter den Vermieter sogleich zu informieren und, spätestens bei Rückgabe des Fahrzeuges, über alle Einzelheiten schriftlich unter Vorlage einer Skizze zu unterrichten. Der Unfallbericht muss insbesondere Namen und Anschriften der beteiligten Personen und etwaigen Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten. Der Mieter hat nach einem Unfall die Polizei zu verständigen. Ansprüche Dritter dürfen nicht anerkannt werden. Brand oder Entwendungsschäden sowie Wildschäden sind vom Mieter dem Vermieter sowie der zuständigen Polizeibehörde unverzüglich anzuzeigen. Bei Nichtbeachtung, insbesondere der Anzeigepflicht bei der Polizei und dem Vermieter, fällt die Haftungsbeschränkungen in Höhe von 1500,00 € weg. Ferner ist der Vermieter berechtigt eine Vertragsstrafe in Höhe von 300,- Euro geltend zu machen, des Weiteren muss mit einer in Anspruchnahme der Haftpflichtversicherung in Höhe des entstandenen Schadens gerechnet werden.

11) Kraftstoffkosten
Kraftstoffkosten gehen zu Lasten des Mieters. Der Kraftstoffbefüllungsstand des Fahrzeuges wird bei Mietbeginn notiert. In jedem Fall muss der Befüllungszustand bei Fahrzeugrückgabe dem Befüllungstand bei Mietbeginn entsprechen. Sollte eine Betankung durch den Vermieter nötig sein, so wird diese mit einer Gebühr von 10,- Euro zzgl. Kraftstoffkosten berechnet. Zuviel getankter Kraftstoff wird nicht erstattet.

12) Fahrten ins Ausland
Fahrten ins Ausland sind grundsätzlich nicht erlaubt. Ausnahmegenehmigungen können gegen Zuschlag schriftlich erteilt werden. Bei nicht genehmigten Fahrten ins Ausland wird rückwirkend für den gesamten Mietzeitraum der doppelte Mietpreis berechnet und die Haftungsbeschränkung gilt als aufgehoben.

13) Verkehrsverstösse/ Straftaten
Der Mieter haftet für alle im Zusammenhang mit seiner Nutzung des Fahrzeugs anfallenden Gebühren, Abgaben, Bußgelder und Strafen, für die der Mieter in Anspruch genommen wird, es sei denn, sie sind durch Verschulden des Vermieters verursacht worden.

14) Versicherung
Das Fahrzeug ist gemäß den jeweils geltenden Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) in der Haftpflichtversicherung.

15) Haftung/Haftungsbeschränkung
Der Vermieter haftet nicht für Schäden insbesondere nicht für entgangene Gewinne, die sich aus einem Ausfall des Mietfahrzeuges ergeben oder die infolge verspäteter Übergabe oder Unmöglichkeit der Übergabe des Fahrzeuges entstehen. Dem Mieter steht bei einer Panne ein Mietwagen für 24 Std. zur Weiterfahrt zum nächsten Zielort innerhalb Deutschlands zu, sollte keine Vor-Ort-Hilfe möglich sein. Die Kosten für den 24 Std. Ersatzwagen dürfen 50,00 € nicht übersteigen. Sollte ein Ersatzwagen nicht gestellt werden können, so stehen dem Mieter die Kosten für die Weiterreise zum Zielort zu, maximal jedoch 50,00 €. Der Vermieter wird sich stets bemühen dem Mieter einen Ersatzwagen zur Verfügung zu stellen, einen Anspruch hierauf oder auf Erstattung der Rückreisekosten hat der Mieter jedoch nicht.

Der Mieter/Fahrer verpflichtet sich die Vor-Ort-Hilfe abzuwarten. Sollte dies nicht erfolgen, werden die Kosten für den Rücktransport dem Mieter zur Last gelegt. Bei genehmigten Auslandsfahrten kann keine Pannenhilfe erfolgen. Wir empfehlen den Abschluss eines persönlichen Schutzbriefes.

Wird dem Mieter die Mietsache durch einen Ausfall entzogen, steht dem Vermieter der Mietpreis nur anteilig für den Zeitraum zu, in dem die Mietsache tatsächlich genutzt werden konnte.

16) Wegfall der Haftungsbeschränkung
Der Mieter haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, insbesondere bei drogen- oder alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit oder bei Nichtbeachtung unbeschränkt für alle von ihm dem Vermieter zugefügten Unfallschäden. Im übrigen haftet der Mieter unbeschränkt für alle von ihm zu vertretenen Schäden, die bei der Benutzung zu einem verbotenen Zweck (Nutzungsbeschränkung) oder durch unsachgemäße Behandlung des Fahrzeugs entstanden sind. Hat der Mieter sich unerlaubt vom Unfallort entfernt (§ 142 StGB) oder seine Pflichten gemäß der hier aufgeführten Bedingungen verletzt, so haftet er ebenfalls voll, es sei denn, die Verletzung hatte keinen Einfluß auf die Feststellung des Schadenfalles.

17) Fahrzeugreinigung
Die Fahrzeuge werden in sauberem Zustand übergeben. Sollte nach Rückgabe des Fahrzeuges eine Fahrzeugreinigung nötig sein, wird eine Gebühr je nach Zustand zwischen 20 Euro bis 100 Euro berechnet. Insbesondere für die Verschmutzung durch Tierhaare oder durch das unerlaubte Rauchen in den Fahrzeugen werden erhöhte Sonderreinigungsgebühren fällig.

18) Verwarnungsgeld/ Bußgeld/ Abschleppkosten
Für die Bearbeitung von Verwarnungs- und Bußgeldbescheiden, als auch für Kostenbescheide für Abschleppkosten wird eine Bearbeitungsgebühr von 10 Euro berechnet. Der Mieter erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, diese über seine Kreditkarte abzurechnen.

Der Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Berlin.